Genderhinweis

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für beide Geschlechter.

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen

zwischen

Ihnen
(fortan: Informationsbesteller)

und

der PaarBalance GmbH
Hornstein 35, 82544 Egling
(fortan: PaarBalance)

Präambel

Die Mission von PaarBalance ist es, Menschen durch Beziehungskrisen zu helfen und ihnen Schritt für Schritt die Zutaten für eine glückliche Partnerschaft zu vermitteln. Durch den kostenfreien PaarBalance Beziehungstest und das kostenpflichte PaarBalance Online Coaching möchten wir Teilnehmern dabei helfen, ein tieferes Verständnis über konstruktive Beziehungsgestaltung zu erlangen, eine zufriedenere Beziehung zu führen und die eigene Lebensqualität zu erhöhen.

Daher bietet PaarBalance an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. PaarBalance verpflichtet sich gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages wird hierbei einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Der Informationsbesteller kann den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Dieser Informationsservice ist unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von PaarBalance

  • Gegenstand des Vertrages ist es, dass PaarBalance den Informationsbesteller mit Informationen über verschiedene Kontaktkanäle (E-Mail, Briefpost, SMS, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. Dies können Informationen aus den folgenden Bereichen sein: Tipps zur Beziehungsgestaltung, Persönlichkeitsentwicklung, Coaching, Sexualität; Informationen über neue Produkte, Literaturhinweise, Seminare, Workshops, Veranstaltungen, wissenschaftliche Untersuchungen und Publikationen sowie Angebote von PaarBalance oder von Dritten.
  • PaarBalance ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen ebenfalls in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist PaarBalance, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und, sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.
  • PaarBalance ist ferner verpflichtet, den Informationsbestellern, sofern sich diese bereits in den E-Mail-Verteiler eingetragen haben, im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Werbeanzeigen für potenzielle neue Interessenten in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss PaarBalance die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Interessenten werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.
  • Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden, besteht nicht.
  • Ferner schuldet PaarBalance auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.
  • § 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status: Volljährigkeit.

    Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er volljährig ist und ob er den Informationsvertrag für sich selbst schließt. Nur wenn der Informationsbesteller volljährig ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf PaarBalance davon ausgehen, dass der Informationsbesteller volljährig ist oder das Einverständnis der jeweiligen Erziehungsberechtigten hat.

    § 3 Vertragsschluss

    Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von PaarBalance und/oder Klick-Tipp anfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.

    Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

    § 4 Unentgeltlichkeit

    Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

    § 5 Beendigung des Informationsvertrages

    Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.

    § 6 Haftung

  • PaarBalance haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Für einfache Fahrlässigkeit haftet PaarBalance – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
  • Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  • Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  • Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von PaarBalance.
  • § 7 Änderungsvorbehalt

    PaarBalance ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis PaarBalance gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht

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